Bei der Dysmelie handelt sich um eine Behinderung, die sich durch eine Fehlbildung der Extremitäten auszeichnet. Die Erscheinungsformen der Dysmelie sind unterschiedlich.
Es können nur eine, aber auch mehrere Gliedmaßen davon betroffen sein. Oft sind beide Arme oder Arme und Beine betroffen. Hände und Füße mit Fehlbildungen der Finger bzw. Zehen sind mit eingeschlossen. Hier sitzen die Füße bzw. Hände direkt am Oberam oder Oberschenkel.
Die Dysmelie läst sich wie folgt grob unterscheiden:
Ein klassisches Beispiel der Dysmelie ist bei Personen anzutreffen, die eine Conterganbehinderung aufweisen.
Die Ursachen der Fehlbildungen können vielfältig sein. Zum einen sind äußere Einflüsse wie Strahlung, Gifte und zum anderen genetische Defekte verantwortlich. Bereits in der frühen Schwangerschaft zwischen der 3. – 6. Woche werden die Extremitäten angelegt, die sich hier nicht entsprechend entwickeln.