Selbsthilfe - was uns wirklich interessiert

Auf dieser Seite werden Adressen, Hinweise, Tipps und Tricks veröffentlicht, die von Kleinwüchsigen für Kleinwüchsige stammen. Denn keiner muss das Rad ein zweites Mal erfinden, meist hatte jemand anders bereits dasselbe Problem, dieselbe Fragestellung. Dabei sollten allerdings die hier aufgeführten Hinweise nur der Ausgangspunkt für eigene Nachforschungen darstellen. Sind die Daten nicht mehr aktuell oder gibt es im jeweiligen Bereich etwas Besseres, sind die zukünftigen Nutzer dankbar. Für eine Rückmeldung ist daher im Postfach von bw@kleinwuchs.de immer noch Platz. 

Und vor allem: Meldet euch, wenn ihr etwas gefunden habt, was auch anderen zugute kommen könnte!


Ärzte und Kliniken:

Die Uniklinik Freiburg hat sich in den letzten Jahren zu einem Zentrum für die Behandlung von kleinwuchsspezifischen Erkrankungen entwickelt. Beispielhaft für die behandelnden Ärzte sollen lediglich genannt werden: Prof. Dr. Zabel und Dr. Schwering.

Alternativmedizin:

CranioSacrale Therapie ist die manuelle (mit den Händen) Behandlung des CranioSacralen Systems – und den damit zusammenhängenden Strukturen – mit Behandlungstechniken, die von Dr. John E. Upledger beschrieben und weiterentwickelt worden sind. Die Behandlung ist systemorientiert statt symptomorientiert. Das heißt, dass der Behandler die für die Therapie notwendigen Behandlungsparameter aus den Gegebenheiten innerhalb des CranioSacralen Systems bezieht, und über die systematische Behandlung dieses Systems einen indirekten Einfluss auf Symptome des Menschen nimmt. Es wird somit nicht eine Krankheit, sondern ein System behandelt. Alle Symptome die auf eine mögliche Abnahme der Leistungsfähigkeit des Nerven- und Hormonsystems zurück geführt werden können sind Indikationen für die Überprüfung des Zustandes des CranioSacralen Systems, und dessen Behandlung mit Hilfe der CranioSacralen Therapie. Beispiele hierfür sind: Migräne und Kopfschmerzen, chronische Nacken- und Rückenschmerzen, stress- und spannungsbedingte Störungen, koordinative Störungen, insbesondere im Säuglingsalter, Zustand nach einem Trauma von Gehirn und Rückenmark, Dysfunktionen des zentralen Nervensystems oder des Hormonsystems, Konzentrations-, Lern- und Sprach-, Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten, orthopädische Probleme des Rückens, sowie chronische Übermüdung oder Erschöpfung und funktionelle vegetative Dysfunktionen. Therapeuten und weitere Informationen kann man unter http://www.cybrainetics.de finden.

HNC-Therapie: Die Abkürzung hnc steht für das Englische „human neuro cybrainetics“ und bedeutet auf Deutsch etwa „Lehre der Regelkreise des menschlichen Gehirns und Nervensystems“. hnc als Behandlungsmethode ist eine manuelle Therapie, die hauptsächlich mit etablierten Techniken aus der Osteopathie, der Chiropraktik, der Aku-pressur, der Cranio-Sacral-Therapie und der angewandten Kinesiologie arbeitet. So ist die sanfte, aber hoch effektive Diagnose, Behandlung und Korrektur gestörter neuraler Regelkreise möglich und das energetische Gleichgewicht wird wieder hergestellt. Was geschieht bei einer hnc-Behandlung? Mit Hilfe von Muskeltests als Diagnosemethode werden zunächst Funktionsfehler in den Regelkreisen aufgespürt. Direkt im Anschluss erfolgt eine Korrektur der Fehler durch Stimulation von Reflexzonen, Muskeln und Akupunkturpunkten. Die Umsetzung der Korrektur im Körper wird erneut über Muskeltest kontrolliert. Sowohl die Diagnose als auch die Korrektur erfolgen sanft und manuell, es kommen keine Geräte zum Einsatz. Therapeuten und weitere Informationen kann man unter http://www.upledger.de/ finden.

Möglichkeiten der Prävention und Rehabilitation:

.......

Technische Unterstützung:

..........

Möbel:

...........

Büro- und Schulbedarf:

.........

Parkerleichterung:

Wer keinen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG erhält, kann dennoch bei der Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung beantragen, damit an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Parkgebühr geparkt werden kann. Ein erfolgreicher Antrag könnte folgendermaßen formuliert sein:

Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 4a StVO

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich beantrage eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 4a StVO zum kostenlosen Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten. Die beantragte Ausnahmegenehmigung hat ihren Grund in meiner Behinderung. Da ich kleinwüchsig bin – das Auto ist entsprechend umgebaut – ist es mir nicht möglich, eine Parkuhr oder einen Parkscheinautomaten zu bedienen.

Beigefügt übersende ich eine Kopie meines Schwerbehindertenausweises und ein Passbild. Weiterhin versichere ich, dass meine Körpergröße unter 139 cm beträgt. Sollten Sie Zweifel an meiner Berechtigung haben, so würde ich auch gerne persönlich vorsprechen, damit Sie sich einen eigenen Eindruck von meiner Behinderung verschaffen können.

Mit freundlichen Grüßen

Versicherungen:

.........

Alles rund um den Arbeitsplatz:

.........


Auto und Führerschein:

Eine (sicher unvollständige) Liste von Fachwerkstätten für den behindertengerechten Kfz-Umbau findet ihr in der folgenden PDF-Datei:

Unter diesem Link könnt ihr die aktuelle Fassung der Versorgungsmedizin-Verordnung (Stand 28.10.2011) für euch herunterladen. Auf Seite 59 ist ein GdB für Kleinwuchs genannt (Richtwert). Hinzu kommen dann Zuschläge für weitere Beeinträchtigungen. Eine einfache Addition bei unterschiedlichen Schädigungen ist aber nicht möglich.

Barrierefreies Reisen mit dem ADAC

  
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Information zur Verwendung von Cookies in der Datenschutzerklärung
OK