Die Satzung des VKM e.V. wurde zuletzt im Juni 2022 bearbeitet.
Der VKM e.V. erhält Zuwendungen durch Krankenkassen nach §20h SBG V in Form von Pauschalförderung.
Im Jahr 2024 hat der VKM e.V. als Pauschalförderung 54.442 € erhalten (Stand September 2024).
Im Jahr 2023 hat der VKM e.V. als Pauschalförderung 37.915 € erhalten.
Im Jahr 2022 hat der VKM e.V. als Pauschalförderung 37.245 € erhalten.